Unrechtmäßige Ablagerung von Grüngut, Heckenschnitt und Bauschutt
Entlang des Flurwegs zur Detterhöhe am Ortsrand von Detterwerden regelmäßig unrechtmäßig Grüngut, Heckenschnitt und Bauschutt abgelagert. Wir weisen darauf hin, dass es sich hier um ein privates Grundstück handelt und bei Bekanntwerden des Verursachers Anzeige erstattet wird, da es sich um eine Straftat handelt.Diese ist mit nicht unerheblichen Kosten für den Verursacher verbunden. Die Entsorgung muss durch die Gemeinde erfolgen. Kosten für Entsorgungen von unrechtmäßig abgelagerten Abfällen, die dadurch entstehen, müssen durch die Allgemeinheit getragen werden.
Hinweise zu Entsorgungsmöglichkeiten können dem Gemeindeboten entnommen oder im Rathaus erfragt werden.
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